Vollmitglied ist jede Person, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Aufnahmebeitrag
Der Aufnahmebeitrag beträgt bei Einzelpersonen - z.Zt. ausgesetzt
Der Aufnahmebeitrag beträgt bei Ehepaaren - z.Zt ausgesetzt
Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag einer Einzelperson beträgt 92.00€
Der Jahresbeitrag für Ehepaare beläuft sich auf 154.00€
Arbeitsstundenpauschale*
Ersatzweise für den Bewirtungsdienst 77.00€
*Jedem Vollmitglied obliegt an vier Abenden die Bewirtung des Vereinsheims. Ersatzweise kann auch die Arbeitsstundenpauschale bezahlt werden.
Zahlungsweise
Der Aufnahmebeitrag ist mit der Abgabe der Beitrittserklärung auf das Bankkonto des Tennisclubs zu überweisen.
Der Jahresbeitrag ist am 1. April des laufenden Jahres zur Zahlung fällig (siehe Satzung §12).
Bei Eintritt nach dem 30. Juni des laufenden Jahres wird für das betreffende Jahr nur der halbe Jahresbeitrag erhoben.
Die Bewirtungspauschale wird abgebucht.
Rechte und Pflichten
Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sind in der Satzung bzw. der Spiel- und Platzordnung festgehalten.
Jugendmitglieder sind Personen, die zu Beginn des Kalenderjahres das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Aufnahmegebühr
Bis zum 15. Lebensjahr haben die Jugendlichen keine Aufnahmegebühr zu entrichten.
Hat ein Jugendlicher zu Beginn des Kalenderjahres das 16. Lebensjahr vollendet, so beträgt die Aufnahmegebühr z.Zt. ausgesetzt. Hat er das 17. Lebensjahr vollendet, so beträgt die Aufnahmegebühr z.Zt. ausgesetzt.
Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag beläuft sich für Jugendliche mit mindestens einem Elternteil als Vollmitglied auf 16.00€
Jahresbeitrag für Jugendliche ohne Elternteil als Vollmitglied 26.00€
Erfolgt der Eintritt nach dem 30. Juni des laufenden Jahres, so ist nur der halbe Jahresbeitrag zu entrichten.
Passives Mitglied kann eine bisher als Vollmitglied geführte Person werden.
Durch diese Mitgliedschaft wird die Anwartschaft zum jederzeitigen Wechsel zum Vollmitglied sichergestellt.
Der Wechsel von der Vollmitgliedschaft zum Passivmitglied ist dem Vorstand bis spätestens 28. Februar des laufenden Jahres schriftlich mitzuteilen.
Jahresbeitrag
Der Jahresbeitrag beträgt für die Einzelperson 16.00€
Der Jahresbeitrag beträgt für Ehepaare 26.00€
Die Zahlung des Beitrages hat bis spätestens 1. April des Jahres zu erfolgen (siehe Satzung §12).
Hinsichtlich des Belegungsrechts wird auf die Spielordnung verwiesen.
Wehrpflichtige Schüler, Studenten und Jugendliche in der Ausbildung, die gegebenenfalls auswärts untergebracht sind und bei Rundenspielen aktiv eingesetzt werden, sind von der Gastgebühr und der Bewirtungspflicht befreit. Sie unterliegen bei der Festsetzung des Jahresbeitrages einem Sonderstatus.
Flutlichtanlage
Für den Spielbetrieb in den Abendstunden steht eine Flutlichtanlage zur Verfügung. Die Gebühr beläuft sich auf 4.00€ pro Stunde und wird anhand des Gebührennachweisblocks abgerechnet.
Ballwurfmaschine
Für die Ballwurfmaschine wird eine Gebühr von 4.00€ pro Stunde erhoben. Sie wird anhand des Gebührennachweisblocks abgerechnet.
Vereinsheim
Mitglieder haben die Möglichkeit das Vereinsheim zu mieten. Das Vereinsheim muss auch während der Vermietung allen anderen Mitgliedern zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die Kosten für die Miete belaufen sich auf 50.00€. Das Vereinsheim ist nach der Vermietung von einem Vorstandsmitglied abzunehmen.
Speisen und Getränke
Es gelten die ausgehängten Preislisten. Über Preise der angebotenen Speisen und Getränke entscheidet der Vorstand.
Gesundheitsbedingte Ausfälle
Eine Rückerstattung des Jahresbeitrages ist nur möglich wenn bis zum Zeitpunkt der Platzeröffnung dies bei der Vorstandschaft schriftlich beantragt wird. Eintretende Krankheit, Unfall oder Schwangerschaft nach der Platzeröffnung rechtfertigen somit keine Beitragsrückerstattung. Ebenso ist eine Rückzahlung v on Beiträgen bei Wegzug aus der Gemeinde, oder bei Tod nicht gegeben.